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   BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16   

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BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16 (https://dejure.org/2016,52995)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2016 - 9 BN 3.16 (https://dejure.org/2016,52995)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 (https://dejure.org/2016,52995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis veralteter Verteilungsschlüssel zu den Schmutzwasserkosten und Kosten des Niederschlagswassers sowie der Straßenentwässerung; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis veralteter Verteilungsschlüssel zu den Schmutzwasserkosten und Kosten des Niederschlagswassers sowie der Straßenentwässerung; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rechtsportal.de

    Nachweis veralteter Verteilungsschlüssel zu den Schmutzwasserkosten und Kosten des Niederschlagswassers sowie der Straßenentwässerung; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 1037
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert unter anderem die substantiierte Darlegung, inwiefern der angefochtene Beschluss unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Normenkontrollgerichts auf dem Mangel beruhen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 53.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 70 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist aber ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N), ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 59; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist aber ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N), ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 59; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist aber ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N), ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 59; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Der Bundesfinanzhof hat entschieden (BFH, Urteil vom 10. Juli 1996 - I R 108-109/95 - BFHE 181, 277; bestätigt durch Urteil vom 28. Januar 2004 - I R 87/02 - BFHE 205, 181), dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne dieser Vorschrift dann vorliegt, wenn Bedienstete eines kommunalen Betriebs gewerblicher Art Wassermesseinrichtungen ablesen und dieser Betrieb seine Ableseergebnisse der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung stellt, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen.
  • BVerwG, 13.06.2009 - 9 B 2.09

    Eigentümergebrauch; Gebührenbemessung; Gewässerausbau; Gewässerbenutzung;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung nicht revisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2009 - 9 B 2.09 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 6 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4; Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 12.15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95

    Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 S. 8 und vom 16. Juli 2013 - 9 B 15.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 12.15

    Abgrenzung von Staatsstraßen und Kreisstraßen i.R.e. Anspruchs auf eine

  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 31.20

    Öffentlichkeit von Ratssitzungen

    Ein als Verfahrensfehler einzuordnender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12 und vom 22. Oktober 2020 - 5 BN 3.20 - juris Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
    Ob das Gericht seiner Aufklärungspflicht genügt hat, ist dabei selbst dann von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt aus zu beurteilen, wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 âEURŒ- 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.).

    Ein Aufklärungsmangel ist deshalb nur dann den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet, wenn substantiiert dargelegt worden ist, inwiefern die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung beruhen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - âEURŒNVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.).

    Da das Vorliegen von Verfahrensmängeln selbst dann vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen ist, wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - âEURŒNVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.), lassen sich schließlich auch Verfahrensmängel nicht auf ernstliche Zweifel an der materiell-rechtlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung stützen.

  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung nicht revisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - BeckRS 2016, 114176 Rn. 18 und vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - BeckRS 2017, 123672 Rn. 4).
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